Abgasmessung:
In Wien müssen alle Feuerstätten über 15 kW Leistung nach dem Wiener Luftreinhaltegesetz einer Abgasprüfung unterzogen werden. Das bedeutet Gasthermen bis zu 26 kW Leistung müssen alle 5 Jahre, und Gasthermen mit einer Leistung zwischen 26 und 50 kW alle 2 Jahre einer Abgasmessung unterzogen werden.
Zur Messung sind nur vom Magistrat berechtigte Stellen befugt: Dies sind Rauchfangkehrer und Installateure mit den abgeleten erforderlichen Prüfungen und den erteilten Zulassungen.
Bei der Abgasmessung wird überprüft, ob der Mindestwirkungsgrad eingehalten und die Emissionsgrenzen für Kohlenmonoxid, Stickoxide und Ruß nicht überschritten werden.